Kriterien zur Nutzung von Mini-Fotovoltaikanlagen in unserer Anlage

Zulässig sind Minianlagen mit einer max. Fläche aller Solarmodule von 4 m2, einer
Spannung von max. 60 V Gleichstrom sowie einer Leistung von max. 600 Watt als
reine Insellösung ohne Anschluss an eine vorhandene Stromanlage im Verein.


•Das Errichten einer Photovoltaikanlage für eine Gartenlaube stellt eine bauliche
Veränderung dar und ist beim Vereinsvorstand zu beantragen.
Erst mit Genehmigung darf mit der Errichtung begonnen werden.

•Die Anlage ist grundsätzlich fest auf dem Laubendach zu installieren und müssen
jederzeit wieder zurückgebaut werden können. Die Befestigung erfolgt nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Aufstellen eines Solarpanels auf
der Parzelle abseits der Gartenlaube ist unzulässig, da dieses einem Bauwerk
gleichzusetzen ist und ein weiteres Bauwerk außer der Gartenlaube mit 24 m2 nicht
genehmigungsfähig ist.

•Der Pächter ist verpflichtet die Anlage gemäß der Herstellerrichtlinie aufzubauen.

•Der Verein übernimmt während der Montage und des Betriebs der Anlage keine Haftung.

•Vor Inbetriebnahme ist die Anlage durch den Vorstand bzw. eine vom Vorstand
beauftragte Fachkraft abzunehmen.

•Die einzelnen Komponenten der Anlage können in der Laube untergebracht werden,
wobei der Akku nur an einem Ort mit einer Höchsttemperatur von 50 Grad Celsius der
Umgebung im Hochsommer installiert werden darf.

•Der Einsatz von offenen Blei-Säure-Batterien sowie Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
ist verboten.

•Die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage in eine vorhandene
Elektroanlage in einer Kleingartenlaube ist verboten.

•Eine PV-Anlage, inkl. deren Komponenten werden bei einem Pächterwechsel nicht
bewertet. Eine formlose Übergabe vom abgebenden an den nachfolgenden
Unterpächter durch eine freie Vereinbarung ist nicht zulässig. Ein Nachpächter muss
selbst eine Zustimmung zur Errichtung bzw. weiteren Nutzung einer vorhandenen
Anlage stellen und darf diese erst nach vorliegender Zustimmung in Betrieb nehmen.

Antrag zur Nutzung von Mini-Fotovoltaikanlagen in unserer Anlage

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