Wichtige Änderungen ab 01/2026 für die Gartenanlage KGV „Gute Hoffnung“

Kompostgärten

Alle Kompostgärten bleiben geschlossen!
Wildablagerung ist in der gesamten Gartenanlage verboten!
Gartenabfälle müssen in Eigenverantwortung kompostiert oder der Abfallwirtschaft zugeführt
werden. Für Ast- und Strauchschnitt werden Schreddertermine angeboten. Der Ast- und
Strauchschnitt ist in der eigenen Parzelle zu lagern und in Eigenleistung an den
Schredderterminen zu verarbeiten.

Hauptnutzungszeiten für Nutzung geräuschverursachender Gartengeräte oder
geräuschverbreitende Arbeiten

Die Hauptnutzungszeiten werden wie folgt geändert:
Montag – Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
15.00 – 20.00 Uhr
Samstag
08.00 – 13.00 Uhr
15.00 – 19.00 Uhr

Arbeitseinsätze

Die Termine werden in den Schaukästen und auf unserer Webseite veröffentlich.
Eine Anmeldung zu den Arbeitseinsätzen ist für die Planung notwendig. Die Anmeldung muss
rechtzeitig schriftlich durch Einwurf in den Briefkasten oder per Mail erfolgen
unter Angabe von:

  • Name
  • Parzellennummer
  • Datum des Arbeitseinsatzes
  • Anzahl der Personen

    Nicht angemeldete Personen oder unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt
    werden.
    Die Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auf 50,00 Euro pro Stunde
    erhöht
    .

Fotovoltaikanlagen

Zulässig sind Minianlagen mit einer max. Fläche aller Solarmodule von 4 m2, einer
Spannung von max. 60 V Gleichstrom sowie einer Leistung von max. 600 Watt als
reine Insellösung ohne Anschluss an eine vorhandene Stromanlage im Verein.
Das Errichten einer Photovoltaikanlage ist beim Vereinsvorstand zu beantragen.
Erst mit Genehmigung darf mit der Errichtung begonnen werden.
Weitere Informationen und Termine werden wie immer rechtzeitig in den Schaukästen
ausgehängt. Informieren Sie sich.

Antrag zur Nutzung von PV-Anlagen

Dieser Beitrag wurde unter Neuigkeiten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.